Zum Inhalt springen
Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Historisches
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Bauleitpläne
    • Ortsrecht
    • Finanzen
    • Katastrophenschutz
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
    • Schaden melden
  • Wohnen und Leben
    • Einwohnerbefragung 2026
    • Was ich immer mal fragen wollte
    • Kindergärten und Schulen
    • LAUFAZ
    • Senioren
    • Vereine
    • Kirchen
    • Öffentlicher Nahverkehr
    • Bauen in Lauf
    • Glasfaser in Lauf
    • Bodenrichtwerte
    • Laufer Trinkwasserqualität
    • Landschaftspflege
    • Baustelleninfos
  • Kultur und Tourismus
    • Kultur auf der Burg
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Aktivitäten in Lauf
    • In der Umgebung
    • Wanderrucksack
    • Partner
    • Laufer Künstler
    • DIES und DAS
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Karriere
  • eBürgerdienste
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Termin online
  • Schaden melden
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe - Zuschuss für schulbegleitende Maßnahmen beantragen

Zurück zur Übersicht

Das Land unterstützt Sprachfördermaßnahmen im Form von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL). Gefördert werden außerschulische und außerunterrichtliche Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Förderung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Im Fokus der Förderung stehen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule, der Klassenstufen 5 und 6 (abgesehen vom Gymnasium), der Vorbereitungskurse und -klassen sowie Kinder und Jugendliche, die im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland zugezogen sind (sogenannte Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger). Die Maßnahmen sollen die Integration in das deutsche Schulsystem stärken.

Voraussetzungen

  • Durchführung einer Sprachfördermaßnahme im Rahmen von außerschulischer und außerunterrichtlicher schulbegleitender HSL für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Förderung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Eine ausschließliche Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe ohne Sprachkompetenzförderung ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Fördergruppen mit drei bis fünf förderberechtigten Schülerinnen und Schülern, die in der Regel dieselbe Schule besuchen Mindestgröße zwei Schülerinnen beziehungsweise Schüler bei Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern.
  • Förderberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6
    • der Hauptschule,
    • der Werkrealschule,
    • der Realschule,
    • der Gemeinschaftsschule
    • der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen
    • der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt bzw. dem Bildungsgang Lernen
    • sowie Schülerinnen und Schüler anderer Klassenstufen bis maximal Klassenstufe 10, wenn sie in eine Vorbereitungsklasse oder einen Vorbereitungskurs aufgenommen oder sog. Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland zugezogen sind. Schülerinnen und Schüler anderer Schularten können gefördert werden, sofern sie Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger sind.
  • Die Förderung
    • findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule statt.
    • soll auf Deutsch durchgeführt werden.
    • berücksichtigt den Bildungsplan sowie den speziellen Sprachförderbedarf der Schülerin bzw. des Schülers.
  • Die Förderung umfasst mindestens 80 Zeitstunden. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte. Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden können nicht gefördert.
  • Geeignete juristische und natürliche Personen können Zuwendungen erhalten.
  • Einhaltung der Antragsfristen
  • Der Zuschuss des Kultusministeriums wird als Festbetrag für Fördergruppen gewährt. Eine Fördermaßnahme umfasst in der Regel mindestens 80 Zeitstunden. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte.
  • Die Zuschusshöhe beträgt abgestuft nach Förderumfang:
    • EUR 350,00 je Fördermaßnahme von 27 bis 53 Zeitstunden
    • EUR 700,00 je Fördermaßnahme von 54 bis 79 Zeitstunden,
    • EUR 850,00 je Fördermaßnahme von 80 bis 119 Zeitstunden,
    • EUR 1.000 je Fördermaßnahme von mehr als 119 Zeitstunden.
  • Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden können nicht, auch nicht anteilig gefördert werden. Die tatsächliche Höhe der Zuwendungen hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und dem Antragsvolumen ab und wird nach Ablauf der Antragsfrist berechnet.
  • Bitte beachten Sie die Verwaltungsvorschrift „HSL-Richtlinie“ in der jeweiligen Fassung bei Ihrer Antragstellung.

Verfahrensablauf

Für einen kommunalen oder freien Träger beziehungsweise als eine natürliche Person müssen Sie die Förderung bei der der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie das bei der L-Bank zum Download bereit gestellte Formular mit Anlagen.

Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid von der L-Bank.

Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus. Bei einer nachträglichen Gruppenbildung zahlt die L-Bank die Zuwendungen frühestens zum 1. Mai des Bewilligungszeitraums in den Fällen aus.

Zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung müssen Sie der L-Bank innerhalb der geltenden Frist einen Verwendungsnachweis vorlegen. Beachten Sie hierzu die von der L-Bank zur Verfügung gestellte Vorlage.

Erforderliche Unterlagen

  • HSL-Antragsformular
  • Anlage Fördergrupp
  • Anlage Bestätigung der Schule

Frist/Dauer

Regelantragsfrist: 30. November für das laufende Schuljahr

Frist für Nachanträge (bei Gruppenbildungen bis 1. Februar): 1. März für das laufende Schuljahr

Vorlage des Verwendungsnachweises: 31. Januar des Folgejahres

Als Bewilligungszeitraum gilt das jeweilige Schuljahr. Das Schuljahr beginnt zum 1. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des Folgejahres.

Kosten/Leistung

keine

Sonstiges

Die HSL-Hotline der L-Bank erreichen Sie unter

  • Telefon: 0721 150-3063
  • Fax: 0721 150-773063
  • hsl@l-bank.de

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Richtlinie)

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Wasserversorgung
        • Wasserverbrauch erfassen
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundtiere
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Landtagswahl BW 2026
    • Bundestagswahl 2025
    • Kommunal- und Europawahl 2024
    • Bürgerentscheid
    • Bürgermeisterwahl 2022
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Ortsrecht
  • Finanzen
    • Haushaltsplan und Wirtschaftsplan 2026
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2025 und Wirtschaftsplan 2025
      • Haushaltsplan 2025 Komplettfassung
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2024 und Wirtschaftsplan 2024
      • Haushaltsplan 2024
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2023 und Wirtschaftsplan 2023
      • Haushaltsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2023
    • Jahresabschlüsse 2022
    • Jahresabschlüsse 2021
    • Jahresabschlüsse 2020
    • Jahresabschlüsse 2019
    • Jahresabschlüsse 2018, Eröffnungsbilanz 2018
  • Katastrophenschutz
    • Alarmierung über Sirenen
    • Alarmierung über Cell Broadcast
    • Leitfaden zur Eigenvorsorge in Krisen- und Katastrophenfällen
    • Ehrenamtspool Katastrophenschutz
  • Mitarbeiter
  • Kontakt
  • Schaden melden
Search Search

Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Ihr Kontakt
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Gemeinderatssitzung
    03.11.2026
  • Miteinander Essen
    05.11.2026
  • Handy-Hilfe/Computer-Hilfe für Senioren
    06.11.2026
  • Kunst- und Hobbyausstellung mit Kaffeestube Gemeinde & Kolpingfamilie Lauf
    07.11.2026
  • Patrozinium und 14 Uhr Leonhardusritt Gemeinde & Kirchengemeinde
    08.11.2026

Das Wetter in Lauf

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

Barrierefreiheit

  Erklärung zur Barrierefreiheit

  Leichte Sprache

© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Cookie-Historie
    • -ändern
    • -widerrufen
    • Cookie-Richtlinie
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen