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Bildungsprämien - Zuschuss für Beratungsgespräche beantragen

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Anerkannte Beratungsstellen können für ihre Tätigkeit einen Zuschuss erhalten, wenn sie Interessierte über Weiterbildungsmaßnahmen informieren und Prämiengutscheine ausstellen.

Voraussetzungen

  • Die Beratung ist
    • neutral und nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter ausgerichtet und
    • kostenlos.
  • Es beraten nur Beratungskräfte, die an den verpflichtenden Schulungen zur Umsetzung der Bildungsprämie teilgenommen haben.
  • Ihre Beratungsstelle erhält keine weiteren öffentlichen Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung.

Den Zuschuss erhalten Sie für jede dokumentierte ordnungsgemäße Beratung. Dies gilt auch, wenn Sie als Ergebnis keinen Prämiengutschein ausstellen.

Verfahrensablauf

Alle Beratungsgespräche müssen Sie mithilfe der bereitgestellten Verwaltungssoftware nachweisen und Protokolle der Gespräche anfertigen. Den Zuschuss müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Frist/Dauer

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Sonstiges

Bei der Beratung müssen die Beratungskräfte vor allem prüfen, ob die an einer Weiterbildung interessierten Personen

  • die Maßnahme im Rahmen einer individuellen beruflichen Weiterbildung beantragen und
  • die persönlichen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Gutscheins erfüllen.

Das Protokoll der Beratung muss sowohl die Beratungskraft als auch die an einer Weiterbildungsmaßnahme interessierte Person unterschreiben.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Bildungsprämiengutschein direkt über das Onlinesystem ausstellen. Es müssen mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter auf dem Gutschein genannt sein.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der "Bildungsprämie"
  • Programmspezifische Hinweise zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der "Bildungsprämie" für Beratungsstellen

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Sprechzeiten

Derzeit ausschließlich mit Termin (bitte klingeln Sie)
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

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  • Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten

    30.06.2022

  • Vereinsmeisterschaften TV Lauf

    02.07.2022

  • Jugend-Sommerfest des Sportvereins

    02.07.2022

  • Generalversammlung der Ziegenfreunde Lauf e. V.

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  • Brunnenfest des SV Lauf

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten (nur mit Termin)
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
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