Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Historisches
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Ortsrecht
    • Finanzen
    • Katastrophenschutz
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
  • Wohnen und Leben
    • Glasfaser in Lauf
    • Kindergärten und Schulen
    • LAUFAZ
    • Senioren
    • Vereine
    • Integration
    • Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“
    • Kirchen
    • Bauplätze
    • Projekt “Junges Wohnen”
    • Bodenrichtwerte
  • Kultur und Tourismus
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Ausflugsziele in Lauf
    • In der Umgebung
    • Wanderrucksack
    • Partner
    • Laufer Künstler
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Suche
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden

Zurück zur Übersicht

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin schon einmal verheiratet, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Voraussetzungen

  • Die Eheschließenden
    • müssen volljährig sein,
    • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
    • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
  • Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss beendet sein (zum Beispiel durch Scheidung oder Tod).

Verfahrensablauf

Sie melden sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.

Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen.
Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.
Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate.
Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
    Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
    Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
  • bei einer Vorehe
    Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine Sterbeurkunde.
    Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
  • bei einer vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft
    Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft beziehungsweise eine Sterbeurkunde

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen.

Hinweis: Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit.
Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen.
Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

  • Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): EUR 65,00
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00

Hinweis: Weitere Kosten beim Standesamt oder bei Justizbehörden sind möglich (zum Beispiel für die Nachprüfung der Ehefähigkeit oder für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjustizverwaltung).

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

  • § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt)
  • § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
  • § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
  • § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
  • § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
  • § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft)
  • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Bauen und Gebäudemanagement
      • Bildung, Kultur, Soziales
      • Finanzen und Betriebe
        • Zählerstandserfassung online
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Bürgermeisterwahl
    • Landtagswahl 2021
    • Bundestagswahl 2021
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Katastrophenschutz
    • Alarmierung über Sirenen
    • Alarmierung über Cell Broadcast
  • Ortsrecht
  • Finanzen
  • Mitarbeiter
  • Kontakt

Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Ihr Kontakt
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Generalversammlung der Dämmerdämonen vom Laufbachtal
    30.09.2023
  • Alte Trotte geöffnet
    01.10.2023
  • Miteinander Essen
    05.10.2023
  • Almabtrieb der Ziegenfreunde
    08.10.2023
  • Alte Trotte geöffnet
    08.10.2023

Die Wetterlage

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Login
    Nach oben scrollen

    Wir verwenden sog. "Cookies", um Ihnen einen größtmöglichen Komfort bei der Nutzung unserer Seiten zu garantieren.

    Alle akzeptierenNur NotwendigeAlle ablehnenEinstellungen

    Cookie- und Datenschutz-Einstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Um eine einwandfreie Funktion unserer Seite zu gewährleisten, speichern wir sog "Cookies" auf Ihrem Computer. Mit diesen Cookies erfahren wir, wie Sie unsere Seite nutzen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihnen einen größtmöglichen Komfort beim Besuch unserer Seiten zu ermöglichen.

    Um mehr darüber zu erfahren, klicken Sie bitte in der linken Spalte auf den entsprechenden Punkt. Sie können hier auch Einstellungen verändern und bestimmte Cookies von Drittanbietern deaktivieren.

    Bitte bedenken Sie beim Verändern der Einstellungen, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird und wir Ihnen eine komfortable Nutzung unserer Internetseiten nicht mehr garantieren können.

    Wichtige Website Cookies

    Wir nutzen sogenannte "Session-Cookies". Diese und weitere Cookies sind unerlässlich, um die Funktion unserer Website sicherstellen zu können

    Da diese Cookies unter anderem auch für die korrekte Ausgabe der Internetseiten zuständig sind, können diese auch nicht hier deaktiviert werden. Sie können jedoch in Ihren Browsereinstellungen generell die Annahme von Cookies verweigern. Hier erfahren Sie, wie Sie dies bewerkstelligen: https://www.google.de/search?q=cookies+deaktivieren

    Bitte bedenken Sie: Nach dem Deaktivieren werden unsere und auch die meisten anderen Webseiten jedoch nicht mehr vollständig lauffähig sein.

    Generell empfehlen wir Ihnen jedoch für Ihre Datensicherheit, nach schließen des Browsers, sämtliche Cookies automatisch zu löschen.
    Hier erfahren Sie, wie Sie dies einstellen: https://www.google.de/search?q=cookies+automatisch+löschen

    Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

    Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

    Andere externe Services

    Wir nutzen auf unserer Seite verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Video-Provider wie YouTube oder Vimeo. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte bedenken Sie aber, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird. Die Seite lädt anschließend automatisch neu, damit Ihre Einstellungen wirksam werden

    Standardmäßig sind alle Dienste deaktiviert. ist der Schieber grün, haben Sie den Dienst aktiviert.

    Google Webfonts Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Google reCaptcha Einstellungen:

    Vimeo und Youtube Video:

    Datenschutz

    Alles über Cookies und wie wir Ihre Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung!

    Einstellungen akzeptierenHinweis nur ausblenden