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Bürgerservice von A bis Z

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Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

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Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, zum Beispiel einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Frist/Dauer

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten/Leistung

Gebühren nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Heilberufe-Kammergesetz (HBKG):

  • §§ 32 ff. Weiterbildung

Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

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Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

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