Zum Inhalt springen
Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Historisches
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Bauleitpläne
    • Ortsrecht
    • Finanzen
    • Katastrophenschutz
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
    • Schaden melden
  • Wohnen und Leben
    • Was ich immer mal fragen wollte
    • Kindergärten und Schulen
    • LAUFAZ
    • Senioren
    • Vereine
    • Kirchen
    • Öffentlicher Nahverkehr
    • Bauen in Lauf
    • Glasfaser in Lauf
    • Bodenrichtwerte
    • Laufer Trinkwasserqualität
    • Mindestflurkonzept
  • Kultur und Tourismus
    • Kultur auf der Burg
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Ausflugsziele in Lauf
    • In der Umgebung
    • Wanderrucksack
    • Partner
    • Laufer Künstler
    • DIES und DAS
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Karriere
  • eBürgerdienste
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Termin online
  • Schaden melden
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Vertragszahnarzt - Zulassung beantragen

Zurück zur Übersicht

Als Zahnarzt oder Zahnärztin können Sie gesetzlich Krankenversicherte behandeln und die Behandlung über die Krankenkasse abrechnen. Dafür müssen Sie eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung haben.

Durch die Zulassung werden Sie Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Sie sind damit zur Teilnahme an der Versorgung entsprechend ihres vollen oder hälftigen Versorgungsauftrages berechtigt und verpflichtet.

Hinweis: Die Zulassungsbeschränkungen für die vertragszahnärztliche Versorgung wurden zum 1. April 2007 aufgehoben.

Voraussetzungen

Zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie

  1. im Zahnarztregister eingetragen sind,
  2. durch keine Beschäftigungsverhältnisse oder andere nicht ehrenamtliche Tätigkeiten an der erforderlichen Versorgung der Versicherten gehindert sind (maximal 13 Wochenstunden bei Vollzulassung),
  3. nur zahnärztliche Tätigkeiten ausüben, die mit der Tätigkeit der Vertragszahnärzte und Vertragszahnärztinnen vereinbar sind und
  4. keine gesundheitlichen oder sonstigen in Ihrer Person liegenden schwerwiegenden Mängel haben (vor allem dürfen Sie in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung nicht rauschgift- oder alkoholsüchtig gewesen sein)

Hinweis: Auch wenn Hinderungsgründe im Sinne des zweiten oder dritten Aufzählungspunkts bestehen, können Sie als Vertragszahnarzt oder Vertragszahnärztin zugelassen werden. Jedoch muss der entsprechende Hinderungsgrund spätestens drei Monate, nachdem die Zulassung unanfechtbar geworden ist, beseitigt werden. Tätigkeiten in zugelassenen Krankenanstalten, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind mit einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit vereinbar.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zulassung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen und die fälligen Gebühren bezahlen.

Der Antrag muss enthalten:

  • für welchen Ort und
  • gegebenenfalls für welches Fachgebiet Sie die Zulassung beantragen

Der Zulassungsausschuss beschließt über den Antrag nach mündlicher Verhandlung. In dem Beschluss wird festgehalten, bis wann Sie Ihre vertragszahnärztliche Tätigkeit am Vertragszahnarztsitz aufnehmen müssen.

Hinweis: Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann auf Antrag dieser Zeitpunkt verschoben werden.

Der Beschluss wird Ihnen zusammen mit einer Darstellung Ihrer Rechte zugestellt. Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung und weitere Beteiligte erhalten ein Exemplar des Beschlusses.

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem hervorgeht:
    • Tag der Approbation
    • Tag der Eintragung ins Zahnarztregister
    • der Tag der Anerkennung des Rechts zur Führung einer bestimmten Fachgebietsbezeichnung, wenn diese erfolgt ist
  • Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten
  • eine Erklärung, dass der Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt werden soll, sofern Sie dies beabsichtigen
  • Lebenslauf
  • Führungszeugnis
  • eventuell Bescheinigungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KZV), in deren Bereich Sie bisher niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen waren (mit Angabe von Ort und Dauer der Niederlassung oder Zulassung und des Grundes der etwaigen Beendigung)
  • Erklärung über die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse (mit Angabe des frühestmöglichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses)
  • Erklärung darüber, ob Sie
    • rauschgiftsüchtig sind oder
    • innerhalb der letzten fünf Jahre rauschgiftsüchtig gewesen sind oder
    • sich innerhalb der letzten fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Rauschgift- oder Alkoholsucht unterzogen haben und
    • dass keine gesetzlichen Hinderungsgründe gegen die Ausübung des Zahnarztberufes bestehen

Sie müssen die Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen.

Hinweis: Falls Sie dem Zulassungsausschuss die genannten Bescheinigungen über Ihre ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten nicht vorlegen können, müssen Sie diese Sachverhalte anders nachweisen. Erkundigen Sie sich dazu bei der zuständigen Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.

Frist/Dauer

Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit: bis zu dem im Beschluss festgesetzten Zeitpunkt

Hinweis: Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann der Zeitpunkt auf Antrag verschoben werden.

Kosten/Leistung

  • für den Antrag auf Zulassung: 100,00 EUR
  • bei positivem bestandskräftigem Bescheid zusätzlich: 400,00 EUR

Sonstiges

Als Vertragszahnarzt oder Vertragszahnärztin müssen Sie am Vertragszahnarztsitz Ihre Sprechstunde halten.

Vertragszahnärztliche Tätigkeiten außerhalb des Vertragszahnarztsitzes sind zulässig, wenn und soweit dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragszahnarztsitzes nicht beeinträchtigt wird.Geringfügige Beeinträchtigungen für die Versorgung am Ort des Vertragszahnarztsitzes sind unbeachtlich, wenn sie durch die Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort aufgewogen werden.

Wenn die Zweigpraxis im Bereich Ihrer Mitglieds-KZV liegt, ist diese für die Genehmigung eines entsprechenden Antrages zuständig. Ansonsten erfolgt eine Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss, in dessen Bezirk die Zweigpraxis liegt.

Wollen Sie Ihren Vertragszahnarztsitz verlegen, müssen Sie beim Zulassungsausschuss einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlage

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV):

  • §§ 18 - 24 Voraussetzungen für die Zulassung; Zulassung und Vertragszahnarztsitz

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):

  • § 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Zählerstandserfassung online
        • Haushaltsplan 2025 Komplettfassung
        • Haushaltsplan 2024
        • Haushaltsplan 2023
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundtiere
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Bundestagswahl 2025
    • Kommunal- und Europawahl 2024
    • Bürgerentscheid
    • Bürgermeisterwahl 2022
    • Bundestagswahl 2021
    • Landtagswahl 2021
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Katastrophenschutz
    • Alarmierung über Sirenen
    • Alarmierung über Cell Broadcast
  • Ortsrecht
  • Finanzen
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2025 und Wirtschaftsplan 2025
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2024 und Wirtschaftsplan 2024
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2023 und Wirtschaftsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2021
    • Jahresabschlüsse 2020
    • Jahresabschlüsse 2019 Kernhaushalt und Eigenbetriebe
    • Jahresabschlüsse 2018 Kernhaushalt und Eigenbetriebe, Eröffnungsbilanz 2018
  • Mitarbeiter
  • Kontakt
  • Schaden melden
Search Search

Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Ihr Kontakt
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Seniorenweihnachtsfeier
    14.12.2025
  • Friedenslicht/Lichterfeier der Kolpingfamilie
    14.12.2025
  • Café Kirchturmblick
    15.12.2025
  • Gemeinderatssitzung
    16.12.2025
  • Blutspende DRK
    29.12.2025

Das Wetter in Lauf

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

Barrierefreiheit

  Erklärung zur Barrierefreiheit

  Leichte Sprache

© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Cookie-Historie
    • -ändern
    • -widerrufen
    • Cookie-Richtlinie
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen