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Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen

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In Deutschland müssen Sie Ihr Kind elfmal ärztlich untersuchen lassen.

U1: direkt nach der Entbindung

U2: 3. bis 10. Lebenstag

U3: 4. bis 5. Lebenswoche

U4: 3. bis 4. Lebensmonat

U5: 6. bis 7. Lebensmonat

U6: mit 1 Jahr (10. bis 12. Lebensmonat)

U7: mit 2 Jahren (21. bis 24. Lebensmonat)

U7a: mit 3 Jahren (34. bis 36. Lebensmonat)

U8: mit 4 Jahren (46. bis 48. Lebensmonat)

U9: mit 5 Jahren (60. bis 64. Lebensmonat)

J1: zwischen 13 und 14 Jahren

Die Teilnahmepflicht an den Untersuchungen besteht unabhängig davon, wie Eltern und Kind versichert sind. Sie ist im Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg geregelt.

Ziel der Untersuchungen ist die Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen, die eine normale körperliche, seelische oder geistige Entwicklung des Kindes gefährden. Therapien oder Förderungen können so rechtzeitig eingeleitet werden.

Inhalt der Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) sind zudem Themen wie Pubertät, Sexualität, Empfängnisverhütung, schulische Entwicklung und gesundheitsgefährdendes Verhalten (Alkohol, Rauchen, Drogen). Die Untersuchung bietet Jugendlichen die Möglichkeit, oft erstmalig ohne das Beisein der Eltern, Fragen zu gesundheitlichen und psychosozialen Themen beantwortet zu bekommen.

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen finden auch eine Impfberatung und gegebenenfalls Impfungen statt.

Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt als individuelle Gesundheitsleistungen weitere Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U10, U11, J2). Sie erhalten dafür ein separates Checkheft.

Voraussetzungen

Sie und Ihr Kind leben in Deutschland.

Verfahrensablauf

Wenn Sie in einem Krankenhaus entbinden, führt das Krankenhaus die U1 und U2 automatisch durch.

Hinweis: Bei einer Hausgeburt, einer ambulanten Entbindung oder einem frühzeitigen Verlassen des Krankenhauses müssen Sie sich selbst um diese Untersuchungen kümmern. Ein Kinderarzt oder eine Kinderärztin führt diese Untersuchungen durch. Achten Sie auf die termingerechte Durchführung!

Die vorgesehenen Termine für die Untersuchungen sind im Kinderuntersuchungsheft vermerkt. Das gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte erhalten Sie im Rahmen einer der ersten Untersuchungen im Krankenhaus oder von Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin. In dieses Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Bewahren Sie das Kinderuntersuchungsheft sorgfältig auf und bringen Sie es zu jeder Untersuchung. Legen einen Nachweis über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei der Einschulungsuntersuchung vor.

Legen Sie für die Untersuchungen Ihre Krankenversichertenkarte oder einen Behandlungsausweis vor.

Achtung: Wenn Sie eine Untersuchung versäumt haben und die nächste reguläre Früherkennungsuntersuchung erst in einem Monat oder später erfolgen kann, müssen Sie sie nachholen.

Erforderliche Unterlagen

  • Versichertenkarte
  • Impfheft
  • gelbes Untersuchungsheft
  • Teilnahmekarte

Frist/Dauer

Die vorgesehenen Termine finden Sie im Kinderuntersuchungsheft .

Kosten/Leistung

  • Untersuchungen U1 bis U9 (einschließlich U7a) sowie J1: keine Kosten für gesetzlich Versicherte
  • zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11 sowie J2: Die Eltern von gesetzlich versicherten Kindern müssen diese Untersuchungen selbst zahlen. Die jeweilige Kasse erstattet eventuell einen Teil der Kosten.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ("Kinder-Richtlinien")
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Jugendgesundheitsuntersuchung
  • Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg

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Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

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Hauptstraße 70
77886 Lauf

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