Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister können Sie selbst online oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Registrierung online beantragen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters und folgen Sie den Anweisungen.
- Nachdem Sie online die Daten zu Ihrer Vorsorgeangelegenheit eingetragen haben, werden Ihnen als Zahlweise die Überweisung und das Lastschriftverfahren angeboten. Auf der nachfolgenden Datenprüfungsseite können Sie Ihre Eingaben nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sodann können Sie den Registrierungsprozess abschließen.
- Wenn Sie die anfallende Gebühr bezahlt haben, wird Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert und das zuständige Betreuungsgericht kann Einsicht nehmen.
- Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung und die ZVR-Card.
Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten:
- Laden Sie das Formular für Privatpersonen online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und senden Sie die Antragsunterlagen an das Zentrale Vorsorgeregister.
- Nachdem Sie schriftlich den Antrag auf Registrierung gestellt haben, sendet Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister eine Rechnung zu.
- Wenn Sie die anfallende Gebühr bezahlt haben, wird Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert und das zuständige Betreuungsgericht kann Einsicht nehmen.
- Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung und die ZVR-Card.
Hinweis: Wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei einem Notar beurkunden oder beglaubigen lassen, dann kann dieser für Sie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts, Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde errichten, die beim Zentralen Vorsorgeregister als sogenannter institutioneller Nutzer registriert ist.