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Bürgerservice von A bis Z

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Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen

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Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit, die Ihnen die Ausübung Ihres bisherigen Berufs unmöglich macht? Wenn Sie erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung unter Umständen eine Umschulung in einen anderen Beruf.

Hinweis: Möglich sind auch andere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, zum Beispiel Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen. Das Ziel der Maßnahmen ist vorrangig die Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Umschulungen finden meist in Berufsförderungswerken statt. Für die Dauer der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie auch eine Rente erhalten.

Je nachdem, von welchem Beruf aus Sie sich in welchen umschulen lassen, kann die Umschulung unterschiedlich lange dauern.

Voraussetzungen

  • Ihre Krankheit wurde als Berufskrankheit festgestellt.
  • Durch die Krankheit drohen Sie erwerbsunfähig zu werden, falls Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihre Reha-Managerin oder Ihren Reha-Manager bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Diese informieren Sie über das weitere Verfahren.

Sie können auch einschätzen,

  • wie groß Ihre Chancen auf eine Umschulung sind und
  • ob in Ihrem Fall andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoller wären.

Die Reha-Managerinnen und Reha-Manager erarbeiten je nach Einzelfall einen Rehabilitationsplan. Bewilligt der Unfallversicherungsträger Ihre Umschulung, handeln sie die Einzelheiten mit den Berufsförderungswerken und anderen für eine Umschulung geeigneten Einrichtungen aus.

Erforderliche Unterlagen

Fragen Sie Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger, welche Dokumente Sie benötigen.

Frist/Dauer

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Kosten/Leistung

keine

Die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk bekommen Sie ersetzt.

Sonstiges

  • Berufskrankheit feststellen lassen
  • Übergangsgeld beantragen

Rechtsgrundlage

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII):

  • § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Berufskrankheitenverordnung (BKV):

  • § 3 Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
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Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

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