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Bürgerservice von A bis Z

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Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen

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Mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.

Bevor Sie Ihren Rentenantrag einreichen, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf klären. So können Sie eventuell fehlende rentenrechtliche Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung durchführen lassen (die Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können).

Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente Ihre Schwerbehinderteneigenschaft aufgehoben wird.

Voraussetzungen

Sie haben

  • bei Rentenbeginn die Schwerbehinderteneigenschaft erfüllt,
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erreicht und
  • das für Sie maßgebliche Lebensalter erfüllt.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Ihre Schwerbehinderung müssen Sie bei Rentenbeginn durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachweisen. Diesen müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt beantragen.

Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen

  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen,
  • Ersatzzeiten,
  • Anrechnungszeiten (beispielsweise Schul-, Fachschul und Hochschulzeiten, Arbeitslosengeldbezug, Krankengeldbezug),
  • Berücksichtigungszeiten wegen Pflege und Kindererziehung,
  • Wartezeitmonate aus einem Versorgungsausgleich oder einem Rentensplitting,
  • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung sowie,
  • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind und
  • Zurechnungszeiten.

Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1964 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch vorzeitig – frühestens drei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen - mit einem Abschlag (maximal 10,8 Prozent) in Anspruch nehmen.

Diese Rentenminderung kann durch eine Sonderzahlung ausgeglichen werden.

Verfahrensablauf

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Schriftlicher Rentenantrag:

  • Laden Sie das Antragsformular zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder
    • in einer der örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen abgeben.

Rentenantrag per Online-Verfahren:

  • Besuchen Sie das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Wählen Sie dort die Rubrik Online-Services und dort den Bereich Antrag stellen.
  • Füllen Sie das Online-Formular zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
  • Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag elektronisch aufgenommen und weitergeleitet.

Ihren Rentenantrag können Sie alternativ auch bei Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung oder bei einem Versichertenältesten oder -berater einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsnummer
  • Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
  • Bankverbindung (IBAN, BIC)
  • Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer)
  • Geburtsurkunden der Kinder oder Familienstammbuch (auch bei Vätern - wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner)
  • Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer
  • wenn Sie zurzeit Sozialleistungen beziehen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft)
  • wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde

Frist/Dauer

  • Beantragung Ihrer Rente: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
  • Zahlung der Altersrente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.

Hinweis: Beantragen Sie die Altersrente später, wird sie von dem Kalendermonat an gezahlt, in dem Sie die Rente beantragt haben.

Kosten/Leistung

keine

Sonstiges

  • Kontenklärung beantragen
  • Schwerbehindertenausweis beantragen

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):

  • § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen

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