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Auszubildende in der Berufsschule anmelden

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Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden bei der Berufsschule zum Unterricht anmelden.

Auszubildende arbeiten im Rahmen einer dualen Berufsausbildung an drei bis vier Tagen pro Woche in ihrem Ausbildungsbetrieb. An ein bis zwei Tagen in der Woche besuchen sie die Berufsschule. Oft findet der Unterricht an der Berufsschule auch als Blockunterricht statt. Der Unterricht erfolgt dann wochenweise.

Voraussetzungen

Die duale Berufsausbildung wird durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag begründet. Der Ausbildungsvertrag muss:

  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden abgeschlossen sein und
  • im Verzeichnis der für den Ausbildungsberuf zuständigen Stelle eingetragen sein. In der Regel ist das die zuständige Kammer.

Verfahrensablauf

Der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden müssen einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Sind die Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt, muss die gesetzliche Vertretung, beispielsweise die Eltern, zusätzlich unterschreiben.

Anschließend müssen Sie Ihre Auszubildenden zeitnah bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Welche Berufsschule für Ihren Betrieb zuständig ist, können Sie bei jeder öffentlichen Berufsschule erfragen. Wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat.

Sie müssen Ihre Auszubildenden schriftlich anmelden. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und an die Schule schicken.
Ein Formularexemplar senden Sie an die Kammer, die für Ihren Betrieb zuständig ist.

Tipp: Auf den Internetseiten der meisten Berufsschulen finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen

  • stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsschule oder
  • sind auf dem Anmeldeformular genannt.

Sie können sie auch im Sekretariat der Berufsschule erfragen.

Kosten/Leistung

keine

Rechtsgrundlage

  • § 14 Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Berufsausbildung)
  • § 10 Schulgesetz (SchG) (Berufsschule)

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Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr

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Fax: 07841 2006-60

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