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Bürgerservice von A bis Z

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Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

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Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung
  • altersgerechter Umbau ihres Gebäudebestandes
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Die Förderung erfolgt in Form einer Verbandsfinanzierung durch - zeitlich begrenzt zinslose - Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.

Außerdem wird durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) der Zugang zum Finanzierungsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Erneuerbare Energien - Standard" ermöglicht.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

  • Die Anforderungen des entsprechenden Finanzierungsangebots der KfW müssen erfüllt sein.
  • Es ist ein Eigenkapital von 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme erforderlich.

Verfahrensablauf

Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Förderung bei der L-Bank beantragen. Den Antragsvordruck 9026 erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).

Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-1760 auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Achtung: Mit dem Vorhaben darf erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Antragsvordruck 9026 auf der Homepage der L-Bank.

Frist/Dauer

Es besteht keine Antragsfrist.

Kosten/Leistung

Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

  • Landeswohnraumförderungsgesetz
  • Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2020/2021

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Tel.: 07841 2006-0
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Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

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Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
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