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Bürgerservice von A bis Z

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Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

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Haben Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder eine Gemeinschaftslizenz? Wenn sich bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.

Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, die die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sowie deren Ausfertigungen dahingehend berichtigt:

  • Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
  • Wechsel der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  • Wechsel der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
  • Änderung des Betriebssitzes

Im Falle einer Änderung bleiben das Datum der Ausstellung und die Geltungsdauer bestehen.

Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz neu beantragen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Änderung der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen.
  • Ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde erforderlich, so müssen Sie die Erlaubnisurkunde und deren Ausfertigungen vorlegen
  • Die Erlaubnisurkunde wird bei Nachweis der entsprechenden Änderungen berichtigt bzw. geändert.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, die die Änderungen belegen.

Bei personellen Änderungen in der Leitung des Unternehmens:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • gegebenenfalls Kopie des Nachweises über die fachliche Eignung, zum Beispiel:
    • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
    • eine gleichwertige anerkannten Abschlussprüfung
    • Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
  • bei Angestellten: Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag)
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
    • Verwendungszweck: "Zulassung zu einem Güterkraftverkehrsbetrieb"
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Bei einer Adressänderung

  • Angaben zu der neuen Niederlassung

Frist/Dauer

Unverzüglich.

Kosten/Leistung

Gebühr: 40 - 100 EUR

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV):

  • § 10 Erlaubnisverfahren

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
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Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
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