1. Bevor Sie erstmalig Aufträge für Heimarbeit erteilen, müssen Sie der zuständigen Stelle folgende Angaben der beschäftigten Personen zukommen lassen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte einschließlich Postleitzahl
- Art der Beschäftigung (genaue Bezeichnung der übertragenen Arbeit oder Telearbeit)
Sie können diese Angaben zum Beispiel per E-Mail oder Telefon übermitteln.
Für die erstmalige Meldung und das Führen der halbjährlich zu aktualisierenden Heimarbeiterlisten, ist in Baden-Württemberg die Online Anwendung "Heimarbeit" der Landesanstalt für Umwelt zu nutzen.
2. Öffnen Sie die Online Anwendung "Heimarbeit" unter dem Link in den vertiefenden Informationen
3. Registrieren Sie sich in der Online Anwendung "Heimarbeit"
4. Nachdem die zuständige Stelle Ihren Zugang zur Online Anwendung "Heimarbeit" freigeschaltet hat, können Sie für die in Heimarbeit beschäftigten Personen Listen anlegen.
5. Aktualisieren Sie Ihre angelegten Listen halbjährlich direkt in der Online Anwendung "Heimarbeit". Nur in Ausnahmefällen können Sie nach Absprache mit der zuständigen Stelle die Liste in Papierform führen.
Hinweis: Das Fachmodul Heimarbeit steht Ihnen in den Monaten Januar und Juli für die Meldung der Heimarbeiterlisten zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiträume wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.