Kenntnisüberprüfung
Wer beabsichtigt, sich als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker im jeweiligen Regierungsbezirk niederzulassen und dies nachweist, kann ebenfalls in der bereits genannten Antragsfrist einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis stellen.
Wenn Sie einen Antrag auf eine allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis stellen, besteht die Kenntnisüberprüfung aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice), von denen 75% (45 Fragen) innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet werden müssen.
Wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, stellen, besteht die Kenntnisüberprüfung aus 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice), von denen 75% (21 Fragen) innerhalb von 60 Minuten richtig beantwortet werden müssen.
Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlich-praktischen Überprüfung. Die mündlich-praktischen Kenntnisüberprüfungen beginnen circa fünf bis sechs Wochen nach der schriftlichen Überprüfung. Die mündlich-praktische Überprüfung dauert im Regelfall nicht länger als 45 Minuten.
Der schriftliche und der mündlich-praktische Teil der Kenntnisüberprüfung stellen eine Einheit dar. Bei Nichtbestehen der mündlich-praktischen Überprüfung muss daher auch die schriftliche Überprüfung erneut abgelegt werden.
Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, Podologie , Logopädie oder Ergotherapie stellen, dann wird ausschließlich eine mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung durchgeführt.
Wohnsitz
Um die Heilpraktikererlaubnis zu erhalten muss nachgewiesen sein, dass der Hauptwohnsitz im zuständigen Bezirk liegt. Es besteht auch die Möglichkeit einen geeigneten Nachweis vorzulegen, der darlegt, dass der Beruf des Heilpraktikers nach bestandener Prüfung im zuständigen Bezirk ausgeübt wird (unterschriebener Mietvertrag über Praxisräume, Bestätigung eines Praxisinhabers über Aufnahme des Antragstellers nach bestandener Prüfung oder Ähnliche)
Verschieben der Kenntnisüberprüfung
Die Kenntnisüberprüfung ist grundsätzlich im gleichen Prüfungszyklus abzulegen. In begründeten Ausnahmefällen kann die mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung innerhalb eines Jahres nachgeholt werden. Bei Unterbrechungen von mehr als einem Jahr ist die gesamte Kenntnisüberprüfung zu wiederholen.