Die folgenden Anwendungen dürfen nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden:
- Laseranwendungen
- zur Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup
- zur Behandlung von Gefäßveränderungen
- zur Behandlung pigmentierter Hautveränderungen (zum Beispiel Leberflecke, Muttermale, Altersflecke)
- bei denen die Integrität der Epidermis (Oberhaut) als Schutzbarriere verletzt wird
- ablativ (Abtragung von Gewebeschichten)
- Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion
- Hochfrequenzanwendungen
- bei denen die Integrität der Epidermis (Oberhaut) als Schutzbarriere verletzt wird
- die der thermischen Fettgewebereduktion oder der Behandlung von Gefäßveränderungen oder von pigmentierten Hautveränderungen dienen
- Anwendungen zur Stimulation des zentralen Nervensystems
- Anwendungen
- von fokussiertem Ultraschall, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
- von Ultraschall zur gezielten thermischen Gewebekoagulation oder der Fettgewebereduktion
- Anwendung von Magnetresonanztomographen zu nichtmedizinischen Zwecken
Für den Fall, dass die Fachkunde durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben wurde, erfolgt der Nachweis der Fachkunde seit dem 1. Januar 2024 gegenüber der zuständigen Behörde durch ein Zertifikat. Klären Sie im Zweifel mit der zuständigen Behörde, ob die Übergangsregelungen des § 13 Absatz 2 bis 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) einschlägig sind.