Die Anmeldung bei Ihrem Unfallversicherungsträger erfolgt für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch:
- Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an den zuständigen Unfallversicherungsträger weiter.
- Sie erhalten weitere Informationen durch Ihren Unfallversicherungsträger.
- Gegebenenfalls müssen Sie dem zuständigen Unfallversicherungsträger weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen vorlegen, damit die Aufnahme erfolgen kann.
In allen anderen Fällen können Sie die Anmeldung online oder schriftlich vornehmen:
Für eine Online-Anmeldung:
- Rufen Sie das Serviceportal der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf.
- Beantworten Sie die gestellten Fragen vollständig, um Ihr Unternehmen, Ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit anzumelden.
- Ihre Anmeldung wird anschließend automatisch an Ihren Unfallversicherungsträger weitergeleitet.
- Nach Abschluss der Aufnahmeermittlungen erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial durch Ihren Unfallversicherungsträger.
Für eine schriftliche Anmeldung:
- Suchen Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger.
- Sie können ihr Unternehmen formlos bei dem gewählten Unfallversicherungsträger anmelden oder auf der Website des Unfallversicherungsträgers ein Anmeldeformular herunterladen und ausdrucken.
- Beantworten Sie die gestellten Fragen vollständig, um Ihr Unternehmen, Ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit anzumelden.
- Schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
- Nach Abschluss der Aufnahmeermittlungen erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial durch Ihren Unfallversicherungsträger.