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Unternehmen zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden

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Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Ihre Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Anmeldung und Beitragszahlung sind Sache des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, können Sie sich freiwillig versichern.

Für eine Anmeldung müssen Sie dem zuständigen Unfallversicherungsträger:

  • die Art und den Gegenstand des Unternehmens,
  • die Zahl der Versicherten,
  • den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
  • in den Fällen ohne festen Unternehmenssitz im Inland den Namen und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Bevollmächtigten 

mitteilen.

Nehmen Sie die Anmeldung Ihres Unternehmens beim örtlich zuständigen Gewerbeamt vor, entfällt für Sie die separate Anmeldung zur Unfallversicherung. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an den zuständigen Unfallversicherungsträger weitergeleitet. In der Regel sind für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger zuständig, die nach Branchen gegliedert sind. Für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig. 

Als Unternehmerin, Unternehmer oder Freiberufler sind Sie meist nicht automatisch versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.

Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich dafür ist der Unternehmensschwerpunkt. Ein Wahlrecht gibt es nicht.

Voraussetzungen

Es besteht eine Meldepflicht bei der zuständigen Stelle bei: 

  • Neugründung eines Unternehmens 
  • Änderung der Unternehmensform oder der Tätigkeit

Verfahrensablauf

Die Anmeldung bei Ihrem Unfallversicherungsträger erfolgt für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch:

  • Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an den zuständigen Unfallversicherungsträger weiter. 
  • Sie erhalten weitere Informationen durch Ihren Unfallversicherungsträger. 
  • Gegebenenfalls müssen Sie dem zuständigen Unfallversicherungsträger weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen vorlegen, damit die Aufnahme erfolgen kann.

In allen anderen Fällen können Sie die Anmeldung online oder schriftlich vornehmen:

Für eine Online-Anmeldung:

  • Rufen Sie das Serviceportal der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf.
  • Beantworten Sie die gestellten Fragen vollständig, um Ihr Unternehmen, Ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit anzumelden. 
  • Ihre Anmeldung wird anschließend automatisch an Ihren Unfallversicherungsträger weitergeleitet.
  • Nach Abschluss der Aufnahmeermittlungen erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial durch Ihren Unfallversicherungsträger.

Für eine schriftliche Anmeldung:

  • Suchen Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger.
  • Sie können ihr Unternehmen formlos bei dem gewählten Unfallversicherungsträger anmelden oder auf der Website des Unfallversicherungsträgers ein Anmeldeformular herunterladen und ausdrucken.
  • Beantworten Sie die gestellten Fragen vollständig, um Ihr Unternehmen, Ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit anzumelden.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
  • Nach Abschluss der Aufnahmeermittlungen erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial durch Ihren Unfallversicherungsträger.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Frist/Dauer

  • Anmeldung Ihres Unternehmens, Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit: innerhalb einer Woche ab Unternehmens-/Tätigkeitsstart

Kosten/Leistung

Die Anmeldung können Sie kostenlos vornehmen.

Sonstiges

Arbeitsunfälle müssen Sie sofort der Unfallversicherung melden.

Für allgemeine Informationen erreichen Sie die bundesweit einheitliche "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 6050404. Dort erhalten Unternehmen und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig, werden Sie auch an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter vermittelt. Sie können sich auch per E-Mail über info@dguv.de an die Unfallversicherung wenden.

Rechtsgrundlage

  • § 192 Absatz 1 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII)
  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 55c Gewerbeordnung (GewO)

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Derzeit ausschließlich mit Termin (bitte klingeln Sie)
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Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

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