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Bürgerservice von A bis Z

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Förderung für Regiobuslinien beantragen

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Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:

  • zur Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen, landesbedeutsamen touristischen Destinationen und Nationalparks ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, wenn nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV oder
  • zum Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen.

Voraussetzungen

Zum Erreichen des Förderzwecks müssen bestehende Linien und neue Linien des straßengebundenen ÖPNV als Regiobuslinien folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • nachweislich zu erwartendes Defizit der geplanten Regiobuslinie
  • schnelle Verbindungsfunktion zwischen Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren,Verkehrsflughäfen beziehungsweise landesbedeutsamen touristischen Destinationen
  • ausreichende Erschließung der dazwischenliegenden, nachfragestarken Orte, soweit die Verbindungsfunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  • regionale Netzwirkung
  • angebotsorientierte Fahrplangestaltung grundsätzlich im Ein-Stunden-Takt
  • Betriebszeiten analog dem SPNV-Zielkonzept 2025 des Landes für den SPNV an allen Wochentagen
  • einheitlicher Linienverlauf / Streckenverlauf an allen Wochentagen
  • fahrgastfreundliche Umsteigezeiten vom/zum SPNV im Sinne eines integralen Taktfahrplans
  • systematische Anschlusssicherung
  • Mindestanforderungen hinsichtlich den eingesetzten Fahrzeugen
  • Einbindung in den Baden-Württemberg Tarif beziehungsweise das Deutschlandticket analog SPNV-Linien

Verfahrensablauf

Antragstellung und Bewilligung

Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind

  • die kommunalen Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG und
  • kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.

Förderanträge müssen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr gestellt werden. Die Einreichung der Anträge ist bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme möglich.

Bei positiver Prüfung des Antrags bewilligt das Ministerium für Verkehr in der Regel im Jahr der Antragstellung.

 

Auszahlung der Förderung

Die zuständige Stelle zahlt die Förderung in jährlichen Auszahlungstranchen nach Anforderung durch die Fördernehmer aus.
Es werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 Prozent des festgesetzten jährlichen Zuwendungsbetrages gewährt.

 

Endabrechnung

Am Ende der Förderung erstellt der Zuwendungsempfänger eine Endabrechnung zur geförderten Linie.
Die Endabrechnung setzt sich unter anderem zusammen aus einer Bestätigung der geleisteten Fahrplankilometer der Regiobuslinie und Nachweisen über die erbrachten Aufwendungen für Marketingaktivitäten. Auf dieser Basis erstellt der Zuwendungsgeber einen Schlussbescheid.

Erforderliche Unterlagen

Der Förderantrag wird mitttels vorgegebenen Antragsformular gestellt.
Diesem müssen weitere Antragsunterlagen beigefügt werden.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, kann der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnommen werden.

Frist/Dauer

Antragsfrist: 1. Februar bis 31. Mai eines Jahres.

Frist zur Einreichung der Endabrechnung: 9 Monate nach Ende des bewilligten Förderzeitraums

Kosten/Leistung

Für die Bearbeitung der Anträge werden keine Kosten erhoben.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung (LHO)

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