Um Bürgergeld beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Das Jobcenter kann Sie vorab hierzu beraten. Vordrucke und Zusatzblätter mit Anleitungen (auch in verschiedenen Sprachen) stehen Ihnen als Online-Formulare zur Verfügung.
Antragsformulare in Papierform erhalten Sie nur bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Beachten Sie die Anleitung und lesen Sie die Ausfüllhinweise.
- Drucken Sie den Antrag aus und rufen Sie auch die nötigen Zusatzblätter ab für Angaben über Unterkunft und Heizung, Vermögen und weitere Personen aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
- Füllen Sie die Vordrucke bitte gewissenhaft und vollständig aus.
- Stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich ein.
Prüfung und Bewilligung
Die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Stelle prüfen Ihren Anspruch anhand der eingereichten Antragsunterlagen.
Über die Bewilligung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Auszahlung
Geldleistungen erhalten Sie zum Monatsanfang auf das Konto, das Sie im Antrag angegeben haben. Zahlungen können auf Ihren Wunsch hin auch auf andere Konten überwiesen werden (z. B. Aufwendungen der Miete an den Vermieter oder Empfangsberechtigten).
Barauszahlung auf Zahlungsanweisung
Wenn Sie das Geld nicht auf ein Konto überweisen lassen, wird Ihnen die Geldleistung durch eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" übermittelt (kostenpflichtig). Diese können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen. Die Filialen der Deutschen Post und der Deutschen Postbank zahlen den Betrag an Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person auch bar aus.
Barauszahlung im Notfall
In dringenden Notfällen sind Barauszahlungen möglich. Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter, welche Barauszahlungen angeboten werden.
Arbeitsuche und -vermittlung
Während des Bezuges des Bürgergelds müssen Sie sich aktiv um Arbeit bemühen und den Vermittlungsangeboten Ihrer zuständigen Stelle Folge leisten. Eine Arbeit wird Ihnen nicht zugemutet, wenn die Betreuung eines Kleinkindes oder die Pflege eines Angehörigen nicht sichergestellt ist.
Änderungen melden
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen. Diese Meldung kann schriftlich über die Veränderungsmitteilung oder persönlich erfolgen.