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Hauptstraße 70
77886 Lauf
Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de
Öffnungszeiten | |
Mo-Fr: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Di: | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mehrere Ausbildungsbetriebe können sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Innerhalb eines solchen Verbunds gibt es den Stammbetrieb und den oder die Partnerbetriebe.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Stammbetriebe eines Ausbildungsverbundes mit einer Prämie. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb.
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsverbünde und damit der Zahl der Ausbildungsplätze in Baden-Württemberg.
Höhe pro Verbundausbildungsplatz:
Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Sie nicht.
Eine förderfähige Verbundausbildung liegt vor, wenn
Achtung: Eine Ausnahme gilt für kurzarbeitende Unternehmen: Während der Dauer der Kurzarbeit können Sie zur Gewährleistung der Fortsetzung der Ausbildung eine Förderung bereits ab einer Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb von 4 Wochen erhalten.
Eine förderfähige Verbundausbildung liegt nicht vor:
Sie können den Antrag nicht stellen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Besteht bei Ihrem Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung oder eine sonstige Zusammengehörigkeit mit einem oder mehreren anderen Unternehmen, ist für die Förderung die Größe der Unternehmensgruppe maßgebend.
Sie müssen als Stammbetrieb die Förderung schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie herunterladen. Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an das Wirtschaftsministerium.
Es prüft Ihren Antrag und klärt, ob entsprechende Gelder (Haushaltsmittel) für die Prämie zur Verfügung stehen. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid.
Die Auszahlung erhalten Sie frühestens, wenn mindestens 20 Wochen der Ausbildung im Partnerbetrieb absolviert sind bzw. bei Kurzarbeit die Ausbildung im Partnerbetrieb abgeschlossen ist. Die Prämie wird einmalig ausgezahlt, es erfolgen keine Teilzahlungen.
Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie einen Verwendungsnachweis vorlegen. Entsprechende Formulare erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.
Das Wirtschaftsministerium ist berechtigt, die Verwendung der Zuwendung unmittelbar beim Stammbetrieb zu prüfen.
Das Wirtschaftsministerium kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen.
keine
Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Uzkiz, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:
Telefon: 0 711 1232475
E-Mail: azubiverbund@wm.bwl.de
Maßgeblich ist vor allem das Merkblatt zum Prämienprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ (Inkrafttreten am 1. September 2021). Für die Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschrift ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
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