Sie müssen die Lohnsteuerermäßigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2026 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2025 erhöhten Freibetrag haben, verwenden Sie das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ und die entsprechenden Anlagen.
- Beantragen Sie 2026 höchstens den Freibetrag, der schon für das Kalenderjahr 2025 ermittelt wurde, verwenden Sie den nur den Hauptvordruck und die Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges.
Zur Beantragung eines Freibetrages steht Ihnen neben dem Hauptvordruck verschiedene Anlagen zur Verfügung:
- Anlage Werbungskosten
- Anlage Kinder
- Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Hauhaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen
Sie können einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auch elektonisch unter Mein ELSTER beantragen, wenn Sie dort registriert sind.
Sie können einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre beantragen. Ändern sich die Verhältnisse für den Freibetrag zu Ihren Ungunsten, sind Sie verpflichtet, das dem Finanzamt umgehend mitzuteilen.
Hinweis: Ein Faktor bei der Steuerklasse IV kann nun ebenfalls für zwei Jahre berücksichtigt werden.
Aufteilung der Freibeträge
Werbungskosten können nur bei der Person berücksichtigt werden, bei der sie entstanden sind. Wenn der Freibetrag im Übrigen anders als je zur
Hälfte auf die Ehegatten/Lebenspartner(innen) aufgeteilt werden soll, dann geben Sie bitte das Aufteilungsverhältnisauf der Anlage "Vereinfachter Antrag/Sonstiges" an.