Sie müssen die Lohnsteuerermäßigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2023 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2022 erhöhten Freibetrag haben, verwenden Sie das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ und die entsprechenden Anlagen.
- Beantragen Sie 2023 höchstens den Freibetrag, der schon für das Kalenderjahr 2022 ermittelt wurde, verwenden Sie den nur den Hauptvordruck.
Hinweis: Statt dem bisher üblichen Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ gibt es nun wie bei der Einkommensteuererklärung einen Hauptvordruck und folgende Anlagen:
- Anlage Werbungskosten
- Anlage Kinder
- Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Hauhaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen
Das Formular „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ gibt es nicht mehr.
Sie können einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auch elektonisch unter Mein ELSTER beantragen, wenn Sie dort registriert sind.
Sie können einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre beantragen. Ändern sich die Verhältnisse für den Freibetrag zu Ihren Ungunsten, sind Sie verpflichtet, das dem Finanzamt umgehend mitzuteilen.
Hinweis: Ein Faktor bei der Steuerklasse IV kann nun ebenfalls für zwei Jahre berücksichtigt werden.