Die Erwerbsminderungsrente, die als Einkommensersatz dient unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Bevor Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ihnen eine Reha-Maßnahme helfen kann, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dazu zählen medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, sowie auch Weiterbildungen zur beruflichen Neuorientierung oder Arbeitshilfen.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt fest, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Je nachdem erhalten Sie entweder:
- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
- eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert und arbeitslos sind, weil ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie ebenso eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
Auch Menschen mit einer Behindung können eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Das gilt beispielsweise, wenn Sie in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und aufgrund Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente hängt unter anderem von Ihren zurückgelegten Versicherungszeiten ab. Aus Ihrer Renteninformation ist ersichtlich, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, wird die Hälfte davon zugrunde gelegt.
Bei jüngeren Versicherten zählen nicht nur die bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Alter Beiträge entrichtet.
Liegt Ihr Rentenbeginn vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie eine Rentenminderung in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher Ihre Rente in Anspruch nehmen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie mit einer Beschäftigung in gewissem Umfang hinzuverdienen.
- Die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung orientiert sich an der monatlichen Bezugsgröße – einem Wert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten abgeleitet wird. Da sich die Bezugsgröße jedes Jahr zum 1. Januar ändert, bedeutet das, dass sich auch die Hinzuverdienstgrenze jedes Jahr zu diesem Zeitpunkt ändert. Sie ist also ein dynamischer Wert und ändert sich entsprechend der Lohnentwicklung. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt im Jahr 2025: 20.763,75 EUR.
- Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Wie viel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet.
Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht, dass Sie nie wieder arbeiten dürfen. Oft ist es möglich, sich durch gezielte Behandlung und Förderung auch von schweren gesundheitlichen Rückschlägen zu erholen. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre und kann wiederholt werden. Eine Rente auf Dauer gibt es nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes absolut unwahrscheinlich ist. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in Ausnahmen.
Hinweis: Wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, können Sie unter Umständen die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ erhalten. Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können.
Verfahrensablauf
Die Erwerbsminderungsrente können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Formularpaket zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie den Antrag auf Versichertenrente und die darin genannten Formulare vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
- per Post an die Deutschen Rentenversicherung senden oder
- in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
- Ihr Rentenversicherungsträger bearbeitet Ihren Antrag und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Ihr Rentenversicherungsträger prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt er gemeinsam mit Ihnen Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert, beispielsweise Befundberichte oder Gutachten.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente beziehen.
- Wenn Sie einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Rentenhöhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Rentenanspruch haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und wählen Sie Online-Services aus.
- Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Rentenantrag ab.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Ihr Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie gemeinsam mit Ihnen Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Rentenhöhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Rentenanspruch haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung aufgenommen und online weitergeleitet.
- Ihr Rentenversicherungsträger prüft den Antrag und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie gemeinsam mit Ihnen Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
- Wenn Sie einen Rentenanspruch haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Rentenhöhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie einreichen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an die bevollmächtigte Person.