Veranstaltungen
Die Wetterlage
Kontakt
Hauptstraße 70
77886 Lauf
Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de
Öffnungszeiten | |
Mo-Fr: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Di: | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde.
Wenn Sie am 42. Tag (Stichtag) vor der Landtagswahl in einer Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden Sie dort automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Die Gemeinde benachrichtigt Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag mit einer Wahlbenachrichtigung.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Wenn Sie nach diesem Stichtag umziehen oder neu eine Wohnung begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes.
Sie können beantragen, in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen zu werden, oder Sie können bei der Gemeinde Ihres alten Wohnortes einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung stellen, die sich gewöhnlich in Baden-Württemberg aufhalten.
Voraussetzung für die Eintragung ist:
Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Landtagswahl aus.
Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie
Bei der Landtagswahl 2021 war nur wahlberechtigt, wer mindestens 18 Jahre alt war.
Beantragen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich.
Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein und mindestens folgende Angaben enthalten:
Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung.
Wenn Sie persönlich erscheinen, werden Sie sofort in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war.
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.
keine
Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Für die postalische Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.
Hauptstraße 70
77886 Lauf
Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de
Öffnungszeiten | |
Mo-Fr: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Di: | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Wir verwenden sog. "Cookies", um Ihnen einen größtmöglichen Komfort bei der Nutzung unserer Seiten zu garantieren.
Alle akzeptierenNur NotwendigeAlle ablehnenEinstellungenUm eine einwandfreie Funktion unserer Seite zu gewährleisten, speichern wir sog "Cookies" auf Ihrem Computer. Mit diesen Cookies erfahren wir, wie Sie unsere Seite nutzen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihnen einen größtmöglichen Komfort beim Besuch unserer Seiten zu ermöglichen.
Um mehr darüber zu erfahren, klicken Sie bitte in der linken Spalte auf den entsprechenden Punkt. Sie können hier auch Einstellungen verändern und bestimmte Cookies von Drittanbietern deaktivieren.
Bitte bedenken Sie beim Verändern der Einstellungen, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird und wir Ihnen eine komfortable Nutzung unserer Internetseiten nicht mehr garantieren können.
Wir nutzen sogenannte "Session-Cookies". Diese und weitere Cookies sind unerlässlich, um die Funktion unserer Website sicherstellen zu können
Da diese Cookies unter anderem auch für die korrekte Ausgabe der Internetseiten zuständig sind, können diese auch nicht hier deaktiviert werden. Sie können jedoch in Ihren Browsereinstellungen generell die Annahme von Cookies verweigern. Hier erfahren Sie, wie Sie dies bewerkstelligen: https://www.google.de/search?q=cookies+deaktivieren
Bitte bedenken Sie: Nach dem Deaktivieren werden unsere und auch die meisten anderen Webseiten jedoch nicht mehr vollständig lauffähig sein.
Generell empfehlen wir Ihnen jedoch für Ihre Datensicherheit, nach schließen des Browsers, sämtliche Cookies automatisch zu löschen.
Hier erfahren Sie, wie Sie dies einstellen: https://www.google.de/search?q=cookies+automatisch+löschen
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Wir nutzen auf unserer Seite verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Video-Provider wie YouTube oder Vimeo. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte bedenken Sie aber, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird. Die Seite lädt anschließend automatisch neu, damit Ihre Einstellungen wirksam werden
Standardmäßig sind alle Dienste deaktiviert. ist der Schieber grün, haben Sie den Dienst aktiviert.
Google Webfonts Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und Youtube Video:
Alles über Cookies und wie wir Ihre Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung!