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Bürgerservice von A bis Z

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Bürgerbeauftragte des Landes - sich unabhängig beraten lassen

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Sie vermittelt zwischen Ihnen und den Landesbehörden und versucht eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Bei Bedarf erklärt sie Zusammenhänge und Bescheide.

Ihre Unterstützung ist neutral.

Voraussetzungen

Sie

  • sind mit dem Handeln einer Landesbehörde nicht einverstanden,
  • können eine Entscheidung nicht nachvollziehen oder
  • halten eine polizeiliche Maßnahme oder das Verhalten eines einzelnen Polizeiangehörigen für rechtswidrig.

Sie sind

  • Polizeiangehörige oder Polizeiangehöriger und möchten interne Probleme oder Missstände ansprechen oder Verbesserungsvorschläge machen. Sie müssen den Dienstweg nicht einhalten.

Die Bürgerbeauftragte ist nicht zuständig, wenn

  • keine Landesbehörde beteiligt ist,
  • bereits ein Petitionsverfahren durchgeführt wird oder wurde,
  • es sich um kommunale Selbstverwaltung handelt,
  • ein gerichtliches Verfahren oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt,
  • ein strafrechtliches oder innerdienstliches Ermittlungsverfahren durchgeführt wird, Ausnahme: verzögerte Bearbeitung
  • es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt

Ihre Eingabe sollte

  • Name und vollständige Anschrift enthalten,
  • ein konkretes Ziel nennen und
  • nach Inhalt und Form keine Straftat darstellen

Verfahrensablauf

Sie erreichen die Bürgerbeauftragte telefonisch, per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular auf ihrer Webseite.

Sie bietet auch Sprechtage an. Wann und wo, steht auf ihrer Webseite. Melden Sie sich vorher an, entweder per Online-Anmelde-Formular oder telefonisch.

Handeln Sie als Vertreterin oder Vertreter, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Nutzen Sie die auf der Webseite der Bürgerbeauftragten bereitgestellte Mustervollmacht. Sie können sie einscannen und zusammen mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular hochladen, oder Sie schicken sie per Post oder Fax.

Sie kann beteiligte Behörden um Auskünfte und Akteneinsicht bitten. Im Regelfall ist es dazu notwendig, Ihre persönlichen Daten weiterzugeben. Die Behörden sind verpflichtet, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Sie kann auch gegenüber dem zuständigen Ministerium eine Empfehlung abgeben.

Erforderliche Unterlagen

Vorhandene Unterlagen und Bescheide

Frist/Dauer

  • Je früher, desto größer ist die Chance, dass sie weiterhelfen kann
  • Bei Beschwerden über die Landespolizei: drei Monate

Kosten/Leistung

Keine

Sonstiges

Wollen Sie anonym bleiben, müssen Sie dies ausdrücklich mitteilen. Es kann aber sein, dass ohne konkreten Bezug zu Ihrem Fall eine einvernehmliche Erledigung nicht möglich ist.

Verwaltungsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Fristen, zum Beispiel für Widerspruch oder Einspruch, müssen Sie selbst beachten. Ihr Kontakt mit der Bürgerbeauftragten ändert daran nichts.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Webseite der Bürgerbeauftragten.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg (BürgBG BW)

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Sprechzeiten

Derzeit ausschließlich mit Termin (bitte klingeln Sie)
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

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Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten

    30.06.2022

  • Vereinsmeisterschaften TV Lauf

    02.07.2022

  • Jugend-Sommerfest des Sportvereins

    02.07.2022

  • Generalversammlung der Ziegenfreunde Lauf e. V.

    04.07.2022

  • Brunnenfest des SV Lauf

    05.07.2022

Die Wetterlage

Lagekarte

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten (nur mit Termin)
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
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